Was tun bei Zahnschmerzen?
Notfälle
In Notfällen, die einer sofortigen Behandlung bedürfen, nehmen Sie bitte während unseren Telefonzeiten Kontakt mit unserer Praxis auf, damit wir Ihnen einen Notfallbehandlungstermin nennen können.
Die Notfallbehandlung wird sich dabei in der Regel auf die Schmerzbeseitigung beschränken, eine endgültige Therapie kann dann in Folgeterminen durchgeführt werden.
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Praxiszeiten
- Mo - Do
- -
- Freitag
- -
- Sa - So
- Geschlossen
Wir bemühen uns, Sie so schnell wie möglich zu versorgen, längere Wartezeiten sind jedoch nicht immer zu vermeiden.
Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst
Wichtig:
Der zahnärztliche Notfallvertretungsdienst dient nicht der regelmäßigen Patientenversorgung, sondern hat lediglich die Aufgabe, unaufschiebbare Notfälle zu versorgen und erforderliche erste notwendige Maßnahmen, insbesondere zur Schmerzbeseitigung, zu veranlassen.
Außerhalb der Praxiszeiten ist ein Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst der Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen(KZVH) eingerichtet.
Die Rufnummer unter der diese Praxis zur telefonischen Beratung erreichbar ist und den Standort der diensthabenden Praxis erfahren Sie unter
https://www.kzvh.de/patienten/notdienstKARTE/index.html
oder unter der einheitlichen Service-Rufnummer
Für unaufschiebbare Notfälle führt dieser Notfallvertretungsdienst an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit zwischen
11:00 und 12:00 Uhr
eine Schmerzsprechstunde durch.
Auch dafür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich